Urteil Nr. 1 BGs 125/16 des Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, 11-11-2016

ECLIECLI:DE:BGH:2016:111116B1BGS125.16.0
Docket Number1 BGs 125/16
Date11 Noviembre 2016
CourtErmittlungsrichter
ECLI:DE:BGH:2016:111116B1BGS125.16.0
Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter I
1 BGs 125/16
1 ARs 1/16 BESCHLUSS
vom
11. November 2016
In dem Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 PUAG
M. R. und Dr. K. N.
als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschus-
ses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
Antragsteller,
gegen
1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
vertreten durch den Vorsitzenden, Prof. Dr. P. S.
Antragsgegner
- 2 -
hat der Ermittlungsrichter I des Bundesgerichtshofs am 11. November 2016
beschlossen:
Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deut-
schen Bundestages hat nochmals über Ziffern II.1.a) und b) des
von den Antragstellern am 8. Oktober 2015 gestellten Antrags, die
Bundesregierung zu ersuchen, unverzüglich die Voraussetzungen
für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu
schaffen (insbesondere pass- und ausländerrechtliche Ermögli-
chung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen
Auslieferungsschutzes) und dem Ausschuss mitzuteilen, zu wel-
chem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen
kann (Ausschussdrucksache 423), abzustimmen und ihm - sollte
er weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses un-
terstützt werden - zu Ziffern II. 1.a) und b) - zumindest mehrheit-
lich - zuzustimmen.
Gründe:
I.
Das Begehren der Antragsteller richtet sich gegen die Ablehnung eines
im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundesta-
ges gestellten Antrags auf Schaffung der Voraussetzungen für den Vollzug ei-
nes Beweisbeschlusses.
1. Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen
Bundestags wurde am 20. März 2014 eingesetzt, um u.a. zu klären, "ob, in wel-
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