Urteil Nr. 1 BGs 408/18 des Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, 30-08-2018

ECLIECLI:DE:BGH:2018:300818B1BGS408.18.0
Docket Number1 BGs 408/18
Date30 Agosto 2018
CourtErmittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2018:300818B1BGS408.18.0
Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter
1 BGs 408/18
1 ARs 1/18 BESCHLUSS
vom
30. August 2018
in dem Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 PUAG
(„Berliner Breitscheidplatz“)
B. S. , M. R. und Dr. K. , als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder
des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bun-
destages,
Antragsteller,
gegen
1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn A. S. ,
Antragsgegner,
- vertreten durch Prof. Dr. B. G. , -
- 2 -
hat der Ermittlungsrichter I des Bundesgerichtshofs am 30. August 2018 be-
schlossen:
1. Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deut-
schen Bundestages hat nochmals über die Beweisanträge der
Antragsteller vom 1. März 2018, wonach zum gesamten Unter-
suchungsauftrag mit Ausnahme der Ziffer B II 7. Beweis erho-
ben werden soll durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumen-
te, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Bundesamt für Ver-
fassungsschutz bzw. beim Bundesnachrichtendienst entstan-
den oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind
und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen
Bundestages in der 18. Wahlperiode aufgrund dessen Be-
schluss vom 16. Januar 2017 übermittelt bzw. zur Verfügung
gestellt wurden, beim Bundesministerium des Inneren bzw.
Bundeskanzleramt , abzustimmen und diesen - sollten sie wei-
terhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unter-
stützt werden -, zumindest mehrheitlich zuzustimmen.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Gründe:
I.
Das Begehren der Antragsteller richtet sich gegen die Ablehnung zweier
im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundesta-
1

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT