Urteil Nr. 2 StR 427/20 des 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 17-12-2020

ECLIECLI:DE:BGH:2020:171220B2STR427.20.0
Date17 Diciembre 2020
Docket Number2 StR 427/20
Court2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2020:171220B2STR427.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 427/20
vom
17. Dezember 2020
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren Raubes u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 17. Dezember 2020 gemäß § 349
Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel
vom 14. August 2020 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprü-
fung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechts-
fehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; allerdings wird der
Tenor des angefochtenen Urteils dahingehend klargestellt, dass der An-
geklagte wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährli-
cher Körperverletzung schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem
Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Ausla-
gen zu tragen.
Appl Eschelbach Meyberg
Grube Schmidt
Vorinstanz:
Kassel, LG, 14.08.2020 - 2660 Js 47404/18 11 KLs

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT