Urteil Nr. 2 StR 280/21 des 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 23-11-2021

ECLIECLI:DE:BGH:2021:231121B2STR280.21.0
Date23 Noviembre 2021
Docket Number2 StR 280/21
Court2. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2021:231121B2STR280.21.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 280/21
vom
23. November 2021
in der Strafsache
gegen
wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. November 2021 gemäß § 349
Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln
vom 12. März 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung
des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler
zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird die Urteilsformel
dahin berichtigt, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren und vier Monaten verurteilt ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der
Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen
Auslagen zu tragen.
Franke Appl Zeng
Grube Lutz
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12.03.2021 - 102 KLs 31/20 251 Js 118/20

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