Urteil Nr. 3 BGs 134/15 des Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, 09-09-2015

Date09 Septiembre 2015
Docket Number3 BGs 134/15
CourtErmittlungsrichter
Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter
3 BGs 134/15
2 BJs 18/15-5 BESCHLUSS
vom
9. September 2015
BGHR: ja
BGHSt: nein
StPO § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3
Dem Beschuldigten steht kein Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung ge-
mäß § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StPO zu. Eine solche setzt einen Antrag der
Staatsanwaltschaft zwingend voraus.
BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 3 BGs 134/15 -
In dem Ermittlungsverfahren gegen
...
wegen des Verdachts der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 StGB)
Der Antrag des Beschuldigten, ihm Rechtsanwalt F. als
Pflichtverteidiger beizuordnen, wird nach Anhörung des Generalbundesanwalts
als unzulässig

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