Urteil Nr. 3 StR 120/20 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 12-05-2020

ECLIECLI:DE:BGH:2020:120520B3STR120.20.0
Docket Number3 StR 120/20
Date12 Mayo 2020
Court3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2020:120520B3STR120.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 120/20
vom
12. Mai 2020
in der Strafsache
gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Mai 2020 einstimmig beschlos-
sen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Mönchengladbach vom 2. Dezember 2019 wird als unbegründet ver-
worfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrecht-
fertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben
hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem
Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus-
lagen zu tragen.

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT