Urteil Nr. 3 StR 441/20 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 19-08-2021

ECLIECLI:DE:BGH:2021:120821B3STR441.20.1
Date19 Agosto 2021
Docket Number3 StR 441/20
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2021:120821B3STR441.20.1
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 441/20 vom
12. August 2021
in der Strafsache
gegen
wegen Mordes u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerde-
führerin und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am
12. August 2021 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstim-
mig beschlossen:
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Oberlan-
desgerichts München vom 11. Juli 2018 im Schuldspruch dahin
geändert, dass sie schuldig ist
a) im Fall 24 unter Buch I Abschnitt III Teil A der Urteilsgründe
zweier tateinheitlicher Fälle des Mordes in Tateinheit mit mit-
gliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereini-
gung sowie
b) im Fall 2 unter Buch I Abschnitt III Teil A der Urteilsgründe
des versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer
räuberischer Erpressung und mit versuchter räuberischer Er-
pressung mit Todesfolge.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und
die den Nebenklägern hierdurch entstandenen notwendigen
Auslagen zu tragen.

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