Urteil Nr. 4 StR 166/20 des 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 30-07-2020
ECLI | ECLI:DE:BGH:2020:300720B4STR166.20.0 |
Date | 30 Julio 2020 |
Docket Number | 4 StR 166/20 |
Court | 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs |
ECLI:DE:BGH:2020:300720B4STR166.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 166/20
vom
30. Juli 2020
in der Strafsache
gegen
wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 30. Juli 2020 einstimmig beschlos-
sen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Landau (Pfalz) vom 13. November 2019 wird als unbegründet verwor-
fen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-
gung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat
(§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den
Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus-
lagen zu tragen.
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Urteil Nr. 4 StR 167/21 des 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 09-12-2021
...die Dynamik des Fahrvorgangs zurückzuführende Schäden am Fahrzeug, die die Wertgrenze erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 – 4 StR 166/20 und vom 10. April 2019 – 4 StR 86/19 Rn. 8), in sein Vorstellungsbild aufgenommen hatte. Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass der neu......
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Urteil Nr. 4 StR 167/21 des 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 09-12-2021
...die Dynamik des Fahrvorgangs zurückzuführende Schäden am Fahrzeug, die die Wertgrenze erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 – 4 StR 166/20 und vom 10. April 2019 – 4 StR 86/19 Rn. 8), in sein Vorstellungsbild aufgenommen hatte. Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass der neu......