Urteil Nr. 5 StR 149/20 des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 23-07-2020
ECLI | ECLI:DE:BGH:2020:230720B5STR149.20.0 |
Date | 23 Julio 2020 |
Docket Number | 5 StR 149/20 |
Court | 5. Strafsenat |
ECLI:DE:BGH:2020:230720B5STR149.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 StR 149/20
vom
23. Juli 2020
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.
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Urteil Nr. 6 StR 602/21 des 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 22-03-2022
...Urteilsgründe belegen nicht, dass der während der Taten inhaftierte Angeklagte – wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2020 – 5 StR 149/20, mwN) – in irgendeiner Phase des Tatablaufs tatsächliche Verfü-gungsgewalt über das Geld erlangte. Verfügungsgewalt hatte vielmehr aus-schl......
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