Urteil Nr. AnwZ 1/01 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 04-03-2002
Date | 04 March 2002 |
Docket Number | AnwZ 1/01 |
Court | Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ 1/01
vom
4. März 2002
in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BRAO §171; GG Art.3 Abs. 1, 12 Abs. 1
Die Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ist mit dem
Grundgesetz vereinbar.
BGH, Beschluß vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01 -
wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat am 4. März 2002 durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Dr. Fischer, Basdorf und
Dr. Ganter sowie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Salditt, Dr. Wüllrich und Dr. Frey
nach mündlicher Verhandlung
beschlossen:
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und
dem Antragsgegner die ihm entstandenen notwendigen außerge-
richtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 25.564,59€ festgesetzt.
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