Urteil Nr. AnwZ (B) 9/04 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 07-03-2005
| Court | Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs |
| Docket Number | AnwZ (B) 9/04 |
| Date | 07 March 2005 |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (B) 9/04
vom
7. März 2005
in dem Verfahren
Antragsteller und Beschwerdeführer,
gegen
Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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Urteil Nr. AnwZ (B) 38/07 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 16-06-2008
...Widerrufs-verfügung und der hierzu ergangenen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs nicht besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2005 – AnwZ (B) 9/04, www.bundesgerichtshof.de). Aufgrund der bestandskräftigen Widerrufsverfü-gung vom 31. Januar 2007 ist der Antragsteller nicht mehr Mitglie......
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