Urteil Nr. AnwZ (B) 1/18 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 22-10-2019
ECLI | ECLI:DE:BGH:2019:221019BANWZ.B.1.18.0 |
Date | 22 Octubre 2019 |
Docket Number | AnwZ (B) 1/18 |
Court | Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs |
ECLI:DE:BGH:2019:221019BANWZ.B.1.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (B) 1/18 vom
22. Oktober 2019
in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Widerrufs der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
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Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 10/18 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 22-10-2019
...nicht vor. Soweit der Kläger zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs auf das Verhalten der abgelehnten Senatsmitglieder im Verfahren AnwZ (B) 1/18 ver-weist, besteht kein Befangenheitsgrund. Aus dem Vorgehen der Senatsmitglie-der in jenem Verfahren ergibt sich kein Grund, der geeignet wäre,......
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Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 10/18 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 22-10-2019
...nicht vor. Soweit der Kläger zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs auf das Verhalten der abgelehnten Senatsmitglieder im Verfahren AnwZ (B) 1/18 ver-weist, besteht kein Befangenheitsgrund. Aus dem Vorgehen der Senatsmitglie-der in jenem Verfahren ergibt sich kein Grund, der geeignet wäre,......