Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 16/20 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 28-09-2020
ECLI | ECLI:DE:BGH:2020:280920BANWZ.BRFG.16.20.0 |
Date | 28 Septiembre 2020 |
Docket Number | AnwZ (Brfg) 16/20 |
Court | Senat für Anwaltssachen |
ECLI:DE:BGH:2020:280920BANWZ.BRFG.16.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (Brfg) 16/20
vom
28. September 2020
in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Zulassung als Syndikusrechtsanwältin
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Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden
Richter Grupp, den Richter Dr. Paul, die Richterin Grüneberg sowie die
Rechtsanwältin Schäfer und den Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmittmann
am 28. September 2020
beschlossen:
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung ge-
gen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2020 wird ab-
gelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden
nicht erstattet.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € fest-
gesetzt.
Gründe:
I.
Die im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwältin zugelassene Beigelade-
ne beantragte am 21. Dezember 2018 die Zulassung als Syndikusrechtsanwäl-
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