Urteil Nr. B 3 KR 2/25 R des Bundessozialgericht, 2026-06-18

CourtDer Bundessozialgericht (Deutschland)
Judgment Date18 June 2026
ECLIDE:BSG:2026:180626UB3KR225R0
Judgment NumberB 3 KR 2/25 R
Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Tatbestand

Im Streit steht die Versorgung mit einem restkraftunterstützenden elektrischen Antrieb für einen vorhandenen Greifreifenrollstuhl.

Der 1962 geborene, bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger leidet ua unter einer inkompletten Querschnittsverletzung des thorakalen Rückenmarks und Myasthenia gravis (Muskelschwäche). Er ist zur Mobilität außerhalb der Wohnung mit einem Leichtgewichtrollstuhl mit manuellem Greifreifenantrieb versorgt und nutzt einen Personenkraftwagen. Seinen 2021 mit ärztlicher Verordnung und Kostenvoranschlag in Höhe von 1437,84 Euro gestellten Antrag auf Versorgung mit dem Greifreifenantrieb "e-motion M15" im Wiedereinsatz lehnte die Beklagte - gestützt auf Gutachten des Medizinischen Dienstes - ab. Sie bot als Alternative einen kompakten Elektrorollstuhl für den Innen- und Außenbereich an (Bescheid vom 3.3.2021; Widerspruchsbescheid vom 12.8.2021).

Das SG hat die Beklagte - nach Einholung eines orthopädisch-unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens - verurteilt, den Kläger mit dem begehrten Greifreifenantrieb zu versorgen (Urteil vom 13.4.2023). Das LSG hat auf die Berufung der Beklagten deren Verurteilung aufgehoben und die Klage abgewiesen: Ein Anspruch des Klägers sei zum Ausgleich seiner Behinderung nicht gegeben. Für die Erschließung des nach einem abstrakten Maßstab zu bestimmenden Nahbereichs der Wohnung sei der von der Beklagten angebotene Elektrorollstuhl eine geeignete und wirtschaftlichere Versorgung. Auf die vom Kläger ua geltend gemachte wohnortbedingte Einschränkung der Nutzbarkeit dieses Hilfsmittels komme es grundsätzlich ebenso wenig an wie auf seine konkreten Wohnverhältnisse. Auch ein Anspruch auf die begehrte Versorgung im Rahmen der Eingliederungshilfe komme nicht in Betracht (Urteil vom 7.3.2024).

Mit seiner vom Senat zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts (§ 33 Abs 1 Satz 1 SGB V). Das begehrte Hilfsmittel sei zum mittelbaren Behinderungsausgleich erforderlich. Es sei unberücksichtigt geblieben, dass er noch in der Lage sei, sich mit dem begehrten Hilfsmittel durch eigene Körperkraft fortzubewegen und seinen Nahbereich zu erschließen. Zudem hätte die individuelle Wohn- und Lebenssituation des - inzwischen umgezogenen - Klägers berücksichtigt werden müssen.

Der Kläger beantragt,
das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2024 aufzuheben und die Berufung zurückzuweisen.

Die Beklagte verteidigt die angegriffene Entscheidung und beantragt,
die Revision zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Revision ist im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das LSG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung begründet (§ 170 Abs 2 Satz 2 SGG).

Das Berufungsgericht konnte seinen Ermittlungen festzustellender Tatsachen und deren tatrichterlicher Würdigung bezogen auf den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf die Versorgung mit einem restkraftunterstützenden elektrischen Antrieb für seinen Greifreifenrollstuhl als Hilfsmittel zur Mobilität noch nicht die rechtlichen Maßstäbe zugrunde legen, die der Senat in seinen Urteilen vom 18.4.2024 in Aufgabe und Weiterentwicklung seiner früheren Rechtsprechung formuliert hat (s insbesondere B 3 KR 13/22 R - BSGE 138, 41 = SozR 4-2500 § 33 Nr 61; s auch B 3 KR 7/23 R und B 3 KR 14/23 R, beide juris; vgl zuletzt BSG vom 13.11.2025 - B 3 KR 1/24 R - juris). Dass sich die Entscheidung des LSG, obgleich es nicht diese Maßstäbe angewendet hat, aus anderen Gründen als richtig darstellt, und deshalb die Revision des die Hilfsmittelversorgung begehrenden Klägers zurückzuweisen ist, vermag der Senat auf der Grundlage der vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen nicht zu entscheiden.

1. Streitgegenstand des Revisionsverfahrens sind die Urteile des LSG vom 7.3.2024 und des SG vom 13.4.2023 sowie der Bescheid vom 3.3.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.8.2021, durch den die Beklagte die beantragte Versorgung des Klägers abgelehnt hat. Hiergegen wendet sich der Kläger zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs 1 Satz 1, Abs 4 SGG). Die angefochtenen Bescheide haben sich nicht dadurch erledigt und das für die Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen (vgl BSG vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr 34, RdNr 21), dass der Kläger 2024 aus einer Wohnung mit fehlender Abstellmöglichkeit für den von der Beklagten angebotenen Elektrorollstuhl in eine Erdgeschosswohnung mit Abstellmöglichkeit hierfür umgezogen ist. Er begehrt nach wie vor die Versorgung mit einem restkraftunterstützenden elektrischen Antrieb für seinen Greifreifenrollstuhl, um sich (zumindest auch) den außerhalb seiner Wohnung liegenden konkreten Nahbereich weitestgehend selbständig und selbstbestimmt erschließen zu können, wie er dies bereits in seinem Widerspruchsschreiben vom 19.3.2021 geltend gemacht hat.

2. Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Versorgung mit dem streitbefangenen restkraftunterstützenden elektrischen Antrieb für seinen Greifreifenrollstuhl im Rahmen der originären Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V (in der seither unveränderten Fassung des GKV-WSG vom 26.3.2007, BGBl I 378). Hiernach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen...

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT