Urteil Nr. B 9 BL 1/17 R des Bundessozialgericht, 2018-06-14

CourtDer Bundessozialgericht (Deutschland)
Judgment Date14 June 2018
ECLIDE:BSG:2018:140618UB9BL117R0
Judgment NumberB 9 BL 1/17 R
Bayerisches Landesblindengeld - Blindheit nach Artikel 1 Bayerisches Blindengeldgesetz - gleich zu achtende Beeinträchtigung der Sehschärfe - zerebrale Störung des Sehvermögens - keine spezifische Sehstörung erforderlich - Möglichkeit der Sinneswahrnehmung "Sehen" - Alzheimer-Demenz - Ausgleich des blindheitsbedingten Mehrbedarfs - rechtsvernichtender Einwand der Zweckverfehlung
Leitsätze

1. Eine der Blindheit nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (juris: BlindG BY) entsprechend gleich schwere Störung des Sehvermögens liegt auch bei zerebralen Schäden ohne spezifische Sehstörung vor, wenn es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen" fehlt (Anschluss an BSG vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R = BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 3).

2. Wird der Zweck des Blindengeldes verfehlt, weil aufgrund der typischen Eigenart des Krankheitsbildes ein auszugleichender blindheitsbedingter Mehrbedarf nicht entstehen kann, steht dem zuständigen Leistungsträger der anspruchsvernichtende Einwand der Zweckverfehlung zu (Fortentwicklung von BSG vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R = BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 3).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2016 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Tatbestand

Streitig ist der Anspruch der Klägerin auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG).

Die Klägerin ist 1943 geboren und leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz. Sie ist seit 2004 bei Zuerkennung der Pflegestufe 3 in einem Pflegeheim untergebracht. Der die Klägerin vertretende Sohn beschreibt sie als völlig hilflos, komatös und physisch wie psychisch nicht in der Lage, irgendetwas wahrzunehmen oder zu verarbeiten.

Der Sohn beantragte am 12.9.2012 für die Klägerin neben der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" Blindengeld nach dem BayBlindG. Der beklagte Freistaat lehnte den Antrag auf Blindengeld nach Durchführung von Ermittlungen ab. Eine Zerstörung von Strukturen des zentralen Sehsystems sei nicht nachweisbar. Generelle zerebrale Schädigungen begründeten nicht die Annahme einer corticalen Blindheit. Eine faktische Blindheit im Sinne des BSG-Urteils vom 20.7.2005 (B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 2) liege nicht vor, da es an einer spezifischen Sehstörung fehle (Bescheid vom 26.2.2013; Widerspruchsbescheid vom 17.6.2013).

Das SG hat nach Einholung von Sachverständigengutachten die Klage abgewiesen, weil trotz des Verlustes der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit Blindheit ohne spezifische Sehstörung nicht nachgewiesen sei (Gerichtsbescheid vom 20.11.2014). Auf die Berufung der Klägerin hat das LSG den Gerichtsbescheid und die angefochtenen Bescheide aufgehoben und den Beklagten nach Durchführung weiterer Ermittlungen verurteilt, der Klägerin ab Antragstellung Blindengeld zu gewähren (Urteil vom 19.12.2016). Die Klägerin sei blind iS von Art 1 Abs 2 S 2 Nr 2 BayBlindG. Bei ihr liege eine hochgradige Einschränkung aller Sinnesfunktionen aufgrund zerebraler Beeinträchtigung vor. Zwar sei die Wahrnehmung nicht durch Schädigungen im Sinnesorgan und der Leitung zum Gehirn gestört und eine Bestimmung des Sehvermögens nicht möglich. Allerdings komme es nach der neueren Rechtsprechung des BSG bei einer der Blindheit entsprechenden gleich schweren zerebralen Störung des Sehvermögens auf eine spezifische Sehstörung nicht an (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 3). Die visuelle Wahrnehmung sei massiv gestört durch Verlust der kognitiven Verarbeitung. Die aufgenommenen Signale könnten wegen fehlender Verarbeitung nicht mehr genutzt werden; dies gelte auch für das Sehen.

Mit seiner Revision rügt der Beklagte eine Verletzung materiellen Rechts. Das LSG erweitere entgegen dem Gesetzeswortlaut und den Motiven des Bayerischen Landesgesetzgebers den Begriff der Blindheit iS des Art 1 Abs 2 S 2 Nr 2 BayBlindG und verkenne den Begriff der "Störung des Sehvermögens" nach den rechtlichen Vorgaben in Teil A Ziff 6b der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Aus dem Urteil des BSG vom 11.8.2015 (aaO) könne nicht gefolgert werden, dass jeder stark ausgeprägte körperliche Schwächezustand, der ua das Sehvermögen beeinträchtige, automatisch zur Blindheit iS des Art 1 Abs 2 S 2 Nr 2 BayBlindG führe. Ausgehend von dem gesetzlichen Terminus des "Sehvermögens" bedürfe es nach wie vor eines spezifischen Bezuges der Erkrankung hierzu. Insoweit setze sich das LSG auch in Widerspruch zur Beweislast der einen Anspruch begründenden Tatsachen, wenn es den Blindheitsnachweis wegen bestehender Beweisschwierigkeiten umgehe. Schließlich sei ausgehend von der Rechtsansicht des LSG gemäß Art 1 Abs 3 und Art 5 Abs 3 iVm Art 2 Abs 1 S 2 BayBlindG (idF vom 24.7.2013, GVBl 464) ab 1.1.2013 vorliegend auch Blindengeld in Höhe des doppelten Bezuges zuzusprechen gewesen, da der Verlust aller eingehender Informationen auf corticaler Ebene bei bestehender schwerer Demenz auch Taubblindheit betreffe.

Der beklagte Freistaat beantragt,
das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2016 aufzuheben, und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 20. November 2014 zurückzuweisen.

Die Klägerin beantragt,
die Revision zurückzuweisen.

Sie hält das angefochtene Urteil des LSG für zutreffend.

Entscheidungsgründe

Die Revision des Beklagten ist zulässig und im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das LSG begründet (§ 170 Abs 2 S 2 SGG). Die bisherigen Feststellungen des LSG ermöglichen keine abschließende Beurteilung der Frage, ob der Klägerin Blindengeld nach Art 1 BayBlindG zusteht.

1. Der Senat ist nicht an einer Sachentscheidung gehindert, weil es in der Sache um die Auslegung von - an sich irrevisiblem - Bayerischen Landesrecht geht (§ 162 SGG). Denn der im BayBlindG verwendete und hier streitbefangene Begriff der Blindheit einschließlich gleich zu achtender Störungen des Sehvermögens stimmt auch weiterhin bewusst und gewollt mit Regelungen der Landesblindengeldgesetze in den Bezirken anderer LSG überein (s zB § 1 Abs 1 und 6 BliGG Niedersachsen; § 1 Abs 1 und 2 PflGG Bremen; § 1 Abs 1 GHBG; § 1 Abs 2 und 3 BliGG Rheinland-Pfalz). Auch wenn die Landesblindengeldgesetze im Übrigen unterschiedlich ausgestaltet sind, reicht es für die Revisibilität aus, wenn verschiedene - nicht alle - Länder inhaltsgleiche Vorschriften haben (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 3, RdNr 12). Übereinstimmung besteht auch mit dem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit und der gleich zu achtenden Störungen in § 72 Abs 5 SGB XII (BSG, aaO, mwN). Denn die Landesregelung ist unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bundesgesetzgebung der seinerzeit maßgeblichen Regelung des § 24 Abs 1 S 2 Nr 2 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - (idF des Dritten Gesetzes zur Änderung des BSHG vom 25.3.1974, BGBl I 777) nachgebildet worden (Art 1 Abs 3 Nr 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Pflegegeld an Zivilblinde vom 8.10.1974, GVBl 504; vgl BayLT-Drucks 7/6795 S 4...

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT