Urteil Nr. BLw 1/16 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 28-04-2017

ECLIECLI:DE:BGH:2017:280417BBLW1.16.0
Date28 Abril 2017
Docket NumberBLw 1/16
CourtSenat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2017:280417BBLW1.16.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 1/16 vom
28. April 2017
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2, § 4 RSG
a) Erlässt die Genehmigungsbehörde zur Verlängerung der Frist für die Ent-
scheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz ei-
nen auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid, ist grundsätzlich
davon auszugehen, dass sie die erforderliche rechtliche Prüfung durchge-
führt und sich auf dieser Grundlage von dem Bestehen des siedlungsrechtli-
chen Vorkaufsrechts überzeugt hat, es sei denn, das Vorgehen der Behörde
erweist sich als willkürlich oder als missbräuchlich (im Anschluss an den Se-
natsbeschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 19).
b) Eine willkürliche oder missbräuchliche Verlängerung der Frist auf drei Mona-
te hat eine Verlängerung der Frist um einen Monat auf zwei Monate zur Fol-
ge.
BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/16 - OLG Dresden
AG Torgau

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