Urteil Nr. BLw 1/15 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 28-04-2017

ECLIECLI:DE:BGH:2017:280417BBLW1.15.0
Docket NumberBLw 1/15
Date28 Abril 2017
CourtSenat für Landwirtschaftssachen
ECLI:DE:BGH:2017:280417BBLW1.15.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 1/15 vom
28. April 2017
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz muss unter Berücksichti-
gung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, ob ein Landwirt das Grundstück zur Auf-
stockung seines Betriebes dringend benötigt; es lässt sich nicht allgemein definieren, welches
Verhältnis zwischen Pacht- und Eigenland als unausgewogen anzusehen ist.
GrdstVG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Ein bestehender Versagungsgrund kann durch eine Verpachtungsauflage nur ausgeräumt wer-
den, wenn dadurch eine absehbare Übergangszeit bis zu dem bevorstehenden Wegfall des
Versagungsgrundes überbrückt werden kann.
BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15 - OLG Celle
AG Hameln

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