Urteil Nr. BLw 2/15 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 29-04-2016

ECLIECLI:DE:BGH:2016:290416BBLW2.15.0
Docket NumberBLw 2/15
Date29 Abril 2016
CourtSenat für Landwirtschaftssachen
ECLI:DE:BGH:2016:290416BBLW2.15.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 2/15 vom
29. April 2016
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
LPachtVG § 4 Abs. 1 Nr. 1
Unterliegt ein nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftiger Verkauf eines landwirtschaft-
lichen Grundstücks dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht (§ 4 Abs. 1 RSG), stellt die gleich-
zeitige oder in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft vorgenommene Ver-
pachtung des Grundstücks von dem Verkäufer an den Käufer eine ungesunde Verteilung der
Bodennutzung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG dar.
LPachtVG § 8 Abs. 1 Satz 1
Das Landwirtschaftsgericht hat in den Beanstandungsverfahren nach §§ 7, 8 LPachtVG den zu
einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führenden Landpachtvertrag nach § 8 Abs. 1
Satz 1 LPachtVG auch dann aufzuheben, wenn der Vertrag seiner Ansicht nach nicht wirksam
zustande gekommen oder nichtig ist.
BGH, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/15 - OLG Zweibrücken
AG Wittlich

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