Urteil Nr. BLw 4/15 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 25-11-2016

ECLIECLI:DE:BGH:2016:251116BBLW4.15.0
Date25 Noviembre 2016
Docket NumberBLw 4/15
CourtSenat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2016:251116BBLW4.15.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 4/15 vom
25. November 2016
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann
der Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks auch dann als Land-
wirt anzusehen sein, wenn er für die Bewirtschaftung des Grundstücks aus-
schließlich Lohnunternehmer einsetzt, sofern er die unternehmerische Ver-
antwortung selbst ausübt und das wirtschaftliche Risiko der Bewirtschaftung
trägt; ob es sich bei dem Erwerber um einen Einzellandwirt oder um eine
Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, ist insoweit unerheblich.
BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 - OLG Jena
AG Erfurt
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am
25. November 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die
Richterin Dr. Brückner und den Richter Dr. Kazele sowie die ehrenamtlichen
Richter Obster und Siebers
beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss
des Senats für Landwirtschaftssachen des Thüringer
Oberlandesgerichts vom 24. August 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten
des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht
zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt
59.360 .
Gründe:
I.
Mit notariellem Vertrag vom 3. September 2012 kaufte der Beteiligte zu
2, ein Landwirt mit einem Betrieb in Nordbayern, von dem Beteiligten zu 5 ins-
gesamt sieben in B. und T. (Thüringen) belegene Grundstü-
1

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