Urteil Nr. EnVR 45/21 des Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, 20-12-2022

ECLIECLI:DE:BGH:2022:201222BENVR45.21.0
Date20 Diciembre 2022
Docket NumberEnVR 45/21
CourtKartellsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2022:201222BENVR45.21.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 45/21
Verkündet am:
20. Dezember 2022
Barth
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Datenkorrektur
ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 11, § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
VwVfG § 37 Abs. 7 Satz 2
Die Regulierungsbehörde handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie einen Netzbe-
treiber nach Abschluss der Datenerhebung und Anhörung zur Ausgestaltung des Effi-
zienzvergleichsmodells an einem schuldhaft unrichtig gemeldeten Strukturparameter
festhält, sofern eine Berücksichtigung der Korrektur der fehlerhaften Angabe im kom-
plexen System des Effizienzvergleichs zu Verfahrensverzögerungen und weiteren Ver-
fahrensrisiken führen würde und keine unzumutbare Härte für den Netzbetreiber ge-
geben ist.
BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - EnVR 45/21 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom
29. November 2022 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kirchhoff, die Rich-
terin Dr. Roloff, den Richter Dr. Tolkmitt sowie die Richterinnen Dr. Picker und
Dr. Holzinger
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des
3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Juni
2021 wird zurückgewiesen.
Soweit die Betroffene die Beschwerde gegen den Beschluss der
Bundesnetzagentur vom 22. August 2019 zurückgenommen hat,
werden das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren
eingestellt. Insoweit sind diese Verfahren als nicht anhängig gewor-
den anzusehen. Der auf die Beschwerde ergangene Beschluss des
3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Juni
2021 ist insoweit wirkungslos und wird im Kostenpunkt aufgehoben.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerde- und des Rechts-
beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen
der Bundesnetzagentur.

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