Urteil Nr. GmS-OGB 1/09 des Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes , 27-09-2010
Docket Number | GmS-OGB 1/09 |
Date | 27 Septiembre 2010 |
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6 temas prácticos
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Urteil Nr. IX ZB 84/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 06-12-2012
...eigenen Regeln folge. Dieser Würdigung stehe nicht der Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) entgegen, weil diese Entscheidung aus-drücklich nur die Klärung des Rechtswegs für eine Klage eines Insolvenzver-walters geg......
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Urteil Nr. IX ZB 89/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 06-12-2012
...fließenden Rechte und Pflichten nicht mehr ausüben kann, fallen sie dem Insolvenzverwalter zu (Beschluss vom 27. September 2010, GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105 Rn. 16, 18). Für Ansprü-che aus dem Arbeitsverhältnis ist der Insolvenzverwalter für die Dauer des In-solvenzverfahrens Arbeitgeber kr......
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Urteil Nr. IX ZB 15/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-09-2012
...Arbeitsgerichts nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG scheidet auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Senats vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) aus, weil der Kläger durch die Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bei der Schuldnerin im Verhältnis zu dem bei der G. ......
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Urteil Nr. IX ZB 27/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 19-07-2012
...Arbeitsgerichts nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG scheidet auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Senats vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) aus, weil der Kläger durch die Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bei der Schuldnerin im Verhältnis zu dem bei der GK ......
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6 sentencias
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Urteil Nr. IX ZB 84/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 06-12-2012
...eigenen Regeln folge. Dieser Würdigung stehe nicht der Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) entgegen, weil diese Entscheidung aus-drücklich nur die Klärung des Rechtswegs für eine Klage eines Insolvenzver-walters geg......
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Urteil Nr. IX ZB 15/12 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-09-2012
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