Urteil Nr. II ZR 222/22 des II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 23-07-2024

ECLIECLI:DE:BGH:2024:230724UIIZR222.22.
Date23 July 2024
Docket NumberII ZR 222/22
CourtII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2024:230724UIIZR222.22.1
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
II ZR 222/22
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
JNEU: nein
InsO § 184 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1; ZPO § 240
Die Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen
Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung zur Beseitigung eines Schuldnerwider-
spruchs (§ 184 Abs. 1 Satz 2 InsO) oder zu dessen Verfolgung (§ 184 Abs. 2 Satz 1
InsO) setzt eine wirksame Forderungsanmeldung voraus.
BGH, Urteil vom 23. Juli 2024 - II ZR 222/22 - OLG München
LG München I

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