Urteil Nr. II ZR 118/02 des II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 21-10-2002

CourtII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
Date21 October 2002
Docket NumberII ZR 118/02
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
II ZR 118/02 Verkündet am:
21. Oktober 2002
Vondrasek
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GmbHG § 5 Abs. 4; BGB §§ 929, 931, 932, 934
Zur Frage
a) des gutgläubigen Erwerbs einer Sacheinlage bei Gründung einer GmbH,
b) der Schadensersatzansprüche des Mitgründers bei unterlassener Aufklärung
über das Fehlen des Eigentums durch den Sacheinleger.
BGH, Urteil vom 21. Oktober 2002 - II ZR 118/02 - OLG Köln
LG Aachen

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