Urteil Nr. III ZB 57/20 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 17-02-2021
ECLI | ECLI:DE:BGH:2021:170221BIIIZB57.20.0 |
Docket Number | III ZB 57/20 |
Date | 17 Febrero 2021 |
Court | III. Zivilsenat |
ECLI:DE:BGH:2021:170221BIIIZB57.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZB 57/20 vom
17. Februar 2021
in dem Rechtsstreit
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Urteil Nr. III ZR 295/20 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-04-2021
...ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfest-stellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffent-lichung vorgesehen). 2. Nach diesen Maßstäben liegt hier kein Ablehnungsgrund vor. Seiner Klage hat der Vorsitzende Richter zugrun......
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Urteil Nr. III ZR 202/20 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-04-2021
...ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfest-stellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffent-lichung vorgesehen). 2. Nach diesen Maßstäben liegt hier ein Ablehnungsgrund vor. a) Der Kläger stützt die Nichtzulassungsbeschwer......
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Urteil Nr. III ZR 228/20 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-04-2021
...ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfest-stellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffent-lichung vorgesehen). 2. Nach diesen Maßstäben liegt hier ein Ablehnungsgrund vor. a) Der Kläger beruft sich in seiner Rechtsmittel......
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Urteil Nr. III ZR 301/20 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 22-04-2021
...nicht lange Zeit zurückliegt (vgl. zu einer ent- 3 4 5 - 4 - sprechenden Musterfeststellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffentlichung vorgesehen). So verhält es sich hier. Tombrink Remmert Reiter Kessen Herr Vorinstanzen: LG Frankfurt (Oder), Entscheidung......
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9 sentencias
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...ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfest-stellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffent-lichung vorgesehen). 2. Nach diesen Maßstäben liegt hier kein Ablehnungsgrund vor. Seiner Klage hat der Vorsitzende Richter zugrun......
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