Urteil Nr. III ZR 24/23 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 19-12-2024

CourtIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
ECLIECLI:DE:BGH:2024:191224UIIIZR24.23.
Date19 December 2024
Docket NumberIII ZR 24/23
ECLI:DE:BGH:2024:191224UIIIZR24.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
III ZR 24/23 in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
JNeu: ja
BGB § 839 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Ca, H; LFGB § 39 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 9,
§ 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 (F: 26. Januar 2016); BayVwVfG Art. 24 Abs. 1,
2, Art. 26 Abs. 2
a) Die Amtsermittlungspflicht der Behörden kann durch fachgesetzliche Mitwir-
kungs- und Kooperationspflichten der Beteiligten begrenzt sein.
b) Im Lebensmittelrecht besteht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und
den für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden
ein Kooperationsverhältnis. Der Lebensmittelunternehmer ist auf Grund die-
ses Kooperationsverhältnisses verpflichtet, bei einer öffentlichen Produktwar-
nung beziehungsweise bei einem Produktrückruf mit den zuständigen Behör-
den aktiv zusammenzuarbeiten.
c) Bleibt ein ordnungsgemäß eingelegtes Rechtsmittel wegen unzulänglichen
Sachvortrags oder sonstiger Nachlässigkeiten des Geschädigten ohne Erfolg,
begründet dies für sich genommen keinen Haftungsausschluss gemäß § 839
Abs. 3 BGB.
BGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23 - OLG München
LG München I
- 2 -
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 5. Dezember 2024 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Rich-
ter Reiter, Prof. Dr. Kessen, Dr. Herr und Liepin
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Beklagten wird das Grund- und Teilurteil des
Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 31. Januar 2023
aufgehoben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs,
an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der S.
Gesellschaft für Wurst- und Schinkenspezialitäten mbH (im Folgenden: S.
GmbH oder Insolvenzschuldnerin) gegenüber dem beklagten Freistaat Bayern
Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einer öffent-
lichen Produktwarnung geltend.
Die S. GmbH stellte Wurst- und Schinkenprodukte sowie vegetarische
Nahrungsmittel her. Am 16. März 2016 entnahm die Lebensmittelüberwachung
des Landratsamts Nürnberger Land in einem R. -Betrieb eine Probe des von
1
2
- 3 -
der Insolvenzschuldnerin hergestellten Produkts "Original Bayerisches Wachol-
derwammerl". In dieser Probe stellte das Bayerische Landesamt für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit (im Folgenden: LGL) unter dem 24. März 2016 quali-
tativ Listerien mit einer quantitativen Anzahl von mehr als 1.000 KbE/g (Kolonie
bildende Einheiten pro Gramm) fest.
Listerien sind Bakterien, die insbesondere für Schwangere, Neugeborene
und Immungeschwächte lebensgefährlich sein können. Sie können durch Erhit-
zung abgetötet werden. Auch ein ordnungsgemäßes "Nachpasteurisieren" von
Produkten in der Verpackung tötet Listerien zuverlässig ab.
Am 24. März 2016 rief die S. GmbH das Produkt "Original Bayerisches
Wacholderwammerl" mit bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten wegen der fest-
gestellten bakteriellen Kontamination zurück. Ausweislich des abschließenden
Gutachtens des LGL vom 30. März 2016 wurde in der am 16. März 2016 entnom-
menen Probe das Bakterium Listeria monocytogenes "über Anreicherung" und
quantitativ in einer Zahl von 190.000 KbE/g nachgewiesen.
Anhang I Kapitel 1 Nr. 1.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kom-
mission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
sieht in der hier maßgeblichen Fassung (ABl. L 338, 1) für die Kategorie der an-
deren als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmten
verzehrfertigen Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes be-
günstigen können, zwei Grenzwerte für dieses Bakterium vor: Gemäß Fußnote 5
zu dieser Bestimmung gilt für während ihrer Haltbarkeitsdauer in Verkehr ge-
brachte Erzeugnisse ein Grenzwert von 100 KbE/g, sofern der Hersteller zur Zu-
friedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass diese Erzeugnisse
3
4
5

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex
8 temas prácticos
  • Urteil Nr. III ZR 23/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Urteil Nr. III ZR 54/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und ......
  • Urteil Nr. III ZR 139/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Urteil Nr. III ZR 57/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen - 3 - Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Jetzt Kostenlos Starten
8 sentencias
  • Urteil Nr. III ZR 110/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen - 3 - Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Urteil Nr. III ZR 23/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Urteil Nr. III ZR 54/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und ......
  • Urteil Nr. III ZR 139/25 des III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-11-2025
    • Deutschland
    • III. Zivilsenat
    • 27 Noviembre 2025
    ...deren Abwendung durch die wei-tere Sachverhaltsermittlung verzögert würde, einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2024 - III ZR 24/23, BGHZ 242, - 3 - 341 Rn. 49). Schließlich lässt sich ein Schuldvorwurf gegen einen Amtsträger nicht herleiten, wenn er sich nach sorgfältiger und......
  • Jetzt Kostenlos Starten

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT