Urteil Nr. IV ZR 119/09 des IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 24-02-2010

Date24 February 2010
Docket NumberIV ZR 119/09
CourtIV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IV ZR 119/09 Verkündet am:
24. Februar 2010
Fritz
Justizangestellte
alsUrkundsbeamtin
derGeschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BBUZ §§ 1, 9
Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf
solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme ei-
ner bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.
Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und
der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener
Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versiche-
rer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als
Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen"
nachgegangen sei.
BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - OLG Köln
LG Aachen

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1 temas prácticos
  • Urteil Nr. IV ZR 8/08 des IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 21-04-2010
    • Deutschland
    • IV. Zivilsenat
    • 21 de abril de 2010
    ...zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3). Will aber - wie hier - der Versicherungsnehmer geltend machen, die von ihm neu aus-geübte Tätigkeit......
1 sentencias
  • Urteil Nr. IV ZR 8/08 des IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 21-04-2010
    • Deutschland
    • IV. Zivilsenat
    • 21 de abril de 2010
    ...zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3). Will aber - wie hier - der Versicherungsnehmer geltend machen, die von ihm neu aus-geübte Tätigkeit......

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