Urteil Nr. IX ZR 145/04 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 20-10-2005
| Court | IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs |
| Docket Number | IX ZR 145/04 |
| Date | 20 October 2005 |
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 145/04
Verkündet am:
20. Oktober 2005
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
InsO §§ 55, 103, 108; ErbbauVO §§ 1, 9 Abs. 1
a) § 108 InsO findet auf Erbbaurechtsverträge keine Anwendung.
b) Ansprüche auf Erbbauzinsen begründen für die Zeit nach Eröffnung des Insol-
venzverfahrens keine Masseverbindlichkeiten.
BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 145/04 - OLG Stuttgart
LG Heilbronn
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