Urteil Nr. KVR 25/06 des Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, 25-09-2007
Date | 25 Septiembre 2007 |
Docket Number | KVR 25/06 |
Court | Kartellsenat |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KVR 25/06 Verkündet am:
25. September 2007
Walz
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in der Kartellverwaltungssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
_____________________
GWB § 63 Abs. 2 Anteilsveräußerung
a) Nimmt ein vom Bundeskartellamt in einem Fusionskontrollverfahren nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB Beteiligter nach Erlass der Freigabeentscheidung ein
Angebot auf Übernahme seiner Anteile am Zielunternehmen an, entfällt für
seine Beschwerde gegen die Freigabe des Zusammenschlusses die mate-
rielle Beschwer. Das gilt auch dann, wenn er weiterhin noch in geringem Um-
fang Anteile hält.
b) Er kann sich im Beschwerdeverfahren auf die Beeinträchtigung seiner Inte-
ressen auf einem nachgelagerten Markt berufen, ohne dass er gegenüber
der Kartellbehörde einen Beiladungsantrag hätte stellen müssen.
c) Er verhält sich widersprüchlich (§ 242 BGB), wenn er im gerichtlichen Verfah-
ren die Freigabe des Zusammenschlusses mit der Begründung angreift, dass
der Erwerber, dessen Übernahmeangebot er angenommen hat, durch den
Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlange.
BGH, Beschluss vom 25. September 2007 – KVR 25/06 – OLG Düsseldorf
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...werden. Hinzukommen muss vielmehr eine materielle Beschwer als eine besondere Form des Rechtsschutzinteresses (BGH, Beschl. v. 25.9.2007 - KVR 25/06, WuW/E DE-R 2138, 2140 Tz. 12 - An-teilsveräußerung). Eine materielle Beschwer in diesem Sinne liegt vor, wenn der Betroffene durch die angefo......
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...und wettbewerblichen Be-tätigung auf dem relevanten Markt nachteilig betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss 4 - 4 - vom 25. September 2007 - KVR 25/06, WuW/E DE-R 2138 Rn. 12 ff. - Anteils-veräußerung mwN). 2. In Anwendung dieser Grundsätze hat das Beschwerdegericht zutref-fend angenommen, dass......
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