Urteil Nr. PatAnwZ 1/00 des Senat für Patentanwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 09-07-2001
Docket Number | PatAnwZ 1/00 |
Date | 09 Julio 2001 |
Court | Senat für Patentanwaltssachen des Bundesgerichtshofs |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
PatAnwZ 1/00
vom
9. Juli 2001
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:
ja
PatAO § 52 e
§ 52 e Abs. 1 PatAO steht der Mitgliedschaft einer auf das Halten eines GmbH-
Anteils beschränkten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-
GmbH dann nicht entgegen, wenn durch die Satzung der GmbH sichergestellt ist,
daß der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur Personen angehören dürfen, die
sämtliche berufsrechtlichen Anforderungen nach § 52 e PatAO erfüllen.
BGH, Beschluß vom 9. Juli 2001 - PatAnwZ 1/00 - OLG München
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Patentanwaltssachen, hat durch die Vorsit-
zende Richterin Dr. Deppert, die Richter Prof. Dr. Thode und Dr. Dressler so-
wie die Patentanwälte Dipl.-Phys. Schaafhausen und Prof. Gramm nach münd-
licher Verhandlung am 9. Juli 2001
beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Be-
schluß des Senats für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandes-
gericht München vom 28. Juli 2000 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen
und der Antragstellerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstan-
denen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf
50.000 DM festgesetzt.
Gründe:
I.
1. Die Antragstellerin, die M. Patentanwaltsgesellschaft mbH, wurde im
Jahre 1995 durch den Patentanwalt Dr. Walter M. gegründet. In ihrer zuletzt
am 26. Juni 2000 geänderten Satzung ist hinsichtlich der Gesellschafter der
GmbH in § 2 Abs. 3 folgendes bestimmt:
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Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 33/16 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 20-03-2017
...entspricht, wie der Bundesgerichtshof in der vorbe-zeichneten Entscheidung bereits ausgeführt hat (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2001 - PatAnwZ 1/00, aaO S. 273 f.), auch dem Willen des Gesetzgebers bei der Einführung der gesetzlichen Regelungen über die Rechtsanwaltsgesell-schaft (§§ 59c ff. ......
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Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 33/16 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 20-03-2017
...entspricht, wie der Bundesgerichtshof in der vorbe-zeichneten Entscheidung bereits ausgeführt hat (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2001 - PatAnwZ 1/00, aaO S. 273 f.), auch dem Willen des Gesetzgebers bei der Einführung der gesetzlichen Regelungen über die Rechtsanwaltsgesell-schaft (§§ 59c ff. ......