Urteil Nr. RiZ(R) 1/18 des Dienstgericht des Bundes , 20-07-2018

ECLIECLI:DE:BGH:2018:200718URIZ.R.1.18.0
Docket NumberRiZ(R) 1/18
Date20 Julio 2018
CourtDienstgericht des Bundes
ECLI:DE:BGH:2018:200718URIZ.R.1.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
RiZ(R) 1/18 Verkündet am:
20. Juli 2018
Heinekamp
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Prüfungsverfahren
wegen Versetzung in den Ruhestand
- 2 -
Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat auf die mündli-
che Verhandlung vom 20. Juli 2018 durch die Vorsitzende Richterin am
Bundesgerichtshof Mayen, die Richterin am Bundesgerichtshof
Dr. Menges, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski,
Prof. Dr. Koch und Gericke
für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des Richterdienstsenats
bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht vom 28. No-
vember 2017 wird auf Kosten des Antragsgegners zu-
rückgewiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner wegen
Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden darf.
Der Antragsgegner ist Richter am Amtsgericht im Dienste der An-
tragstellerin. Seit dem 27. März 2015 ist der zu 50 % schwerbehinderte
Antragsgegner ununterbrochen dienstunfähig erkrankt. Am 19. Oktober
2015 erstattete der Personalärztliche Dienst der Antragstellerin nach ei-
ner Untersuchung des Antragsgegners vom 1. September 2015 ein Gut-
achten und kam zu dem Ergebnis, dessen Krankschreibung sei aufgrund
einer affektiven Störung erfolgt, die unter anderem mit Konzentrations-
schwierigkeiten, reduzierter Belastbarkeit sowie Störungen bei Planungs-
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