Urteil Nr. StB 7/22 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 05-07-2022

ECLIECLI:DE:BGH:2022:050722BSTB7.22.0
Date05 Julio 2022
Docket NumberStB 7/22
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2022:050722BSTB7.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 7-9/22
vom
5. Juli 2022
in dem Ermittlungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHSt: ja
Veröffentlichung: ja
––––––––––––––––––––––––––
StGB § 108e Abs. 1 und 2
1. Das in § 108e Abs. 1 und 2 StGB normierte Tatbestandsmerkmal "bei der
Wahrnehmung seines Mandates" ist dahin zu verstehen, dass die Man-
datstätigkeit als solche, nämlich das Wirken des Abgeordneten im Parlament,
mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen
Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Parlamentsmitgliedern be-
setzten Kommissionen, erfasst ist.
2. Allein die zwischen den Beteiligten vereinbarte Berufung des Abgeordneten
auf seinen Status zur Beeinflussung von Behördenentscheidungen bei au-
ßerparlamentarischen Betätigungen im Interesse eines Privatunternehmers
und ohne Vorgabe, im Auftrag des Parlaments zu handeln, vermag eine
Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern
nicht zu begründen.
- 2 -
3. Ebenso wenig genügt es, wenn der Abgeordnete dazu die in dieser Funktion
geknüpften Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive ausnutzen
oder sich seiner Amtsausstattung bedienen soll.
BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22 - OLG München
gegen
1.
2.
3.
wegen des Verdachts der zu 1.: Bestechung von Mandatsträgern u.a.
zu 2. und 3.: Bestechlichkeit von Mandatsträgern u.a.
- 3 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschuldigten
und ihrer Verteidiger am 5. Juli 2022 gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO be-
schlossen:
1. Die weiteren Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft ge-
gen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom
16., 17. und 18. November 2021 werden verworfen.
2. Die Kosten der Rechtsmittel und die den Beschwerdeführern
dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staats-
kasse.
Gründe:
A.
I. Die Generalstaatsanwaltschaft München führt ein Ermittlungsverfah-
ren unter anderem gegen die drei Beschuldigten wegen des Verdachts der Be-
stechlichkeit von Mandatsträgern und der Steuerhinterziehung (Dr. N. und
S. ) sowie des Verdachts der Bestechung von Mandatsträgern und der Bei-
hilfe zur Steuerhinterziehung (L. ). Gegenstand des Verfahrens ist die
entgeltliche Mitwirkung der Beschuldigten, darunter die Parlamentsabgeordneten
Dr. N. und S. , und mehrerer Mitbeschuldigter an der Veräußerung von
Schutzmasken (Mund-Nase-Bedeckungen) an staatliche Stellen zu Beginn der
Covid-19-Pandemie.
1

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