Urteil Nr. VI ZR 498/16 des VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 16-01-2018
ECLI | ECLI:DE:BGH:2018:160118UVIZR498.16.0 |
Date | 16 Enero 2018 |
Docket Number | VI ZR 498/16 |
Court | VI. Zivilsenat |
ECLI:DE:BGH:2018:160118UVIZR498.16.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 498/16 Verkündet am:
16. Januar 2018
Böhringer-Mangold
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 823 Ah
Zu der zutreffenden Sinndeutung einer Äußerung und zu den Voraussetzungen
eines Eingriffs in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht, wenn lediglich Teile
einer komplexen Gesamtaussage angegriffen werden (hier: Meinungsäußerung
im Rahmen eines Gesellschafterstreits).
BGH, Urteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16 - OLG Hamburg
LG Hamburg
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Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 16. Januar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Offen-
loch und die Richterinnen Dr. Oehler, Dr. Roloff und Müller
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats
des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2016
aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts
Hamburg - Zivilkammer 22 - vom 29. April 2016 abgeändert. Die
Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Klägerin, eine Unternehmergesellschaft, nimmt den Beklagten vor
dem Hintergrund eines auch öffentlich ausgetragenen Streits ihrer Gesellschaf-
ter auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen ihrer Gesellschafterin G.
in Anspruch.
Der Beklagte ist seit Jahrzehnten im Bereich des Umwelt- und Klima-
schutzes aktiv. Er beschäftigt sich vor allem mit nachhaltigem Wirtschaften und
betreibt verschiedene Unternehmen und Initiativen auf der Basis eines soge-
nannten "Open Source" Konzepts. Frau G., die als Waise in Simbabwe aufge-
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Urteil Nr. VI ZR 396/16 des VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 10-04-2018
...Klägerin selbst unmittelbar (vgl. Se-natsurteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 177/78, BGHZ 78, 24, 25 f., juris Rn. 45; vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, juris Rn. 30). b) Für die rechtliche Prüfung ist davon auszugehen, dass die Ausstrah-lung der beanstandeten Bildaufnahmen auch das durch Ar......
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Urteil Nr. VI ZR 396/16 des VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 10-04-2018
...Klägerin selbst unmittelbar (vgl. Se-natsurteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 177/78, BGHZ 78, 24, 25 f., juris Rn. 45; vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, juris Rn. 30). b) Für die rechtliche Prüfung ist davon auszugehen, dass die Ausstrah-lung der beanstandeten Bildaufnahmen auch das durch Ar......