Urteil Nr. WpSt (R) 1/04 des Senat für Wirtschaftsprüfersachen des Bundesgerichtshofs, 12-10-2004

Date12 Octubre 2004
Docket NumberWpSt (R) 1/04
CourtSenat für Wirtschaftsprüfersachen
Nachschlagewerk: ja
BGHSt : ja
Veröffentlichung : ja
WPO § 83a Abs. 1 und 3
WPO § 38 Nr. 3
WPO § 47
1. Bei mehrfach qualifizierten Berufsträgern sperrt der Frei-
spruch nach einer Berufsordnung nicht die Verfolgung einer
möglichen Pflichtverletzung nach einer anderen Berufs-
ordnung, soweit ein bereichsspezifischer disziplinarischer
Überhang in der anderen Berufsordnung besteht.
2. Ein auswärtiges Büro, in dem ein Wirtschaftsprüfer ohne Hinweis
auf seinen Beruf als Wirtschaftsprüfer und ohne Angebot oder
Durchführung berufsspezifischer Kerntätigkeiten lediglich Auf-
gaben als Insolenzverwalter wahrnimmt, ist keine Zweignieder-
lassung im Sinne von § 47 und § 38 Nr. 3 WPO.
BGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 WpSt (R) 1/04
WpSt (R) 1/04
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
vom 12. Oktober 2004
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen
den Wirtschaftsprüfer
wegen Berufspflichtverletzung

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