Urteil Nr. X ZR 77/11 des X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 17-07-2012

Docket NumberX ZR 77/11
Date17 Julio 2012
CourtX. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
X ZR 77/11
vom
17. Juli 2012
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Verdichtungsvorrichtung
ZPO § 148, § 543 Abs. 2, § 544; PatG §§ 81 ff.
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig eine
(erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzu-
lassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens
erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht
der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist.
BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf

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