Urteil Nr. XII ZB 580/18 des XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-01-2020

ECLIECLI:DE:BGH:2020:290120BXIIZB580.18.0
Docket NumberXII ZB 580/18
Date29 Enero 2020
CourtXII. Zivilsenat
ECLI:DE:BGH:2020:290120BXIIZB580.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
BESCHLUSS
XII ZB 580/18 Verkündet am:
29. Januar 2020
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB §§ 313 Abs. 1, 1601, 1603 Abs. 2, 1609 Nr. 1; FamFG § 239; ZPO § 323 a
a) Ist die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäfts-
grundlage eröffnet, können im Rahmen der Anpassung auch Umstände, die bei
der Unterhaltsbemessung außer Acht gelassen wurden, berücksichtigt werden,
wenn diese in Anbetracht der (sonstigen) Vergleichsgrundlagen bei Vergleichsab-
schluss zu keinem anderen Ergebnis geführt hätten (Fortführung von Senatsbe-
schluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 369/14 - FamRZ 2015, 1694).
b) Bei der Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche auf Kindesunterhalt kommt es allein
auf die rechtliche Abstammung des unterhaltsberechtigten Kindes vom Unter-
haltspflichtigen an. Ob ein rechtliches Kind auch leibliches Kind des Unterhalts-
pflichtigen ist, ist hierfür unerheblich. Den Unterhaltspflichtigen trifft keine unter-
haltsrechtliche Obliegenheit zur Anfechtung der Vaterschaft.
c) Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen ein-
zelne gemäß § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht das dadurch frei-
gewordene Einkommen des Unterhaltspflichtigen im Sinne des § 1603 Abs. 2
Satz 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung (im An-
schluss an Senatsbeschluss vom 22. Mai 2019 - XII ZB 613/16 - FamRZ 2019,
1415).
BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 580/18 - OLG Düsseldorf
AG Rheinberg

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT