Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 2 WD 29.11

Judgment Date13 Diciembre 2012
ECLIDE:BVerwG:2012:131212U2WD29.11.0
Neutral CitationBVerwG 2 WD 29.11
Record Number131212U2WD29.11.0
Registration Date05 Abril 2019
Applied RulesStGB §§ 22, 23, 242, 248a,SG §§ 7, 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1,WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 7; § 60
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 2 WD 29.11

  • Truppendienstgericht Süd 3. Kammer - 06.09.2011 - AZ: TDG S 3 VL 29/10

In dem gerichtlichen Disziplinarverfahren
hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung am 13. Dezember 2012, an der teilgenommen haben:
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz,
Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt,
ehrenamtliche Richterin Oberfeldapotheker Steinbeck und
ehrenamtlicher Richter Oberleutnant Meinhardt-Heib,
Leitender Regierungsdirektor ...
als Vertreter des Bundeswehrdisziplinaranwalts,
Rechtsanwalt ...,
Geschäftsstellenverwalterin ...
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:

  1. Die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen das Urteil der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 6. September 2011 wird zurückgewiesen.
  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
Gründe I

1 Der 42 Jahre alte Soldat absolvierte nach dem Erwerb der mittleren Reife zunächst eine Ausbildung zum Maurer. Er wurde 1990 zum Grundwehrdienst einberufen und im Mai 1991 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Im Juli 1997 wurde ihm die Eigenschaft eines Berufssoldaten verliehen. Seine Dienstzeit wird mit Ablauf des Januar 2026 enden. Der Soldat wurde regelmäßig befördert, zuletzt im April 2005 zum Oberleutnant.

2 Seinen Grundwehrdienst trat der Soldat bei der 3./...bataillon ... in R. an. Zum Mai 1991 wurde er zur StKp/...brigade ... in H. versetzt. Zum November 1992 folgte die Versetzung zur 2./...regiment ... in F. und im April 1995 zur 3./...regiment ... in F.. Von dort aus war der Soldat u.a. für die Zeiträume März bis August 1998 und November 2001 bis Februar 2002 zur ...kompanie EK SFOR in M. kommandiert. Verschiedenen Versetzungen und Kommandierungen im Zusammenhang mit der weiteren Ausbildung für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes folgte zum April 2005 eine Versetzung zur 6./...Btl ... in N.. Im Dezember 2008 wurde der Soldat zur 2./...Btl ... in F. versetzt. Nach Aufnahme der Ermittlungen in diesem Disziplinarverfahren wurde der Soldat zunächst zur ...Brigade ... in Fr. und dann zum Stab/...regiment ... in S. kommandiert.

3 Die letzte planmäßige Beurteilung vom 11. Februar 2009 bewertete die Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten im Durchschnitt mit 5,14. Oberleutnant ... habe sich innerhalb seiner Vergleichsgruppe nicht abschließend im oberen Bereich durchsetzen können. Aufgrund einer in der jüngsten Vergangenheit angespannten persönlichen Lage im Beurteilungszeitraum habe er in der Vergangenheit deutlich erkennbare und für ihn sonst unübliche Einbrüche gezeigt. Dies habe sich auch in den gezeigten Leistungen der jüngsten Zeit niedergeschlagen, so dass in der aktuellen vergleichenden Betrachtung der Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung nicht einhergehe mit früher gezeigten Leistungen. Unabhängig davon berge Oberleutnant ... nach wie vor ein hohes Leistungspotenzial, welches es zu nutzen gelte. Es sei zu erwarten, dass der Soldat in näherer Zukunft wieder an sein altes Leistungsbild anknüpfen und sich so wieder im oberen Bereich seiner Vergleichsgruppe etablieren könne. Die körperlichen Einschränkungen, welche Grundlage für die truppenärztliche Befreiung vom Dienstsport seien, hätten bei Oberleutnant ... zu keinerlei Einschränkungen bei der Auftragserfüllung auf seinem Dienstposten geführt.

4 Im Persönlichkeitsprofil wurde die funktionale Kompetenz als „stärker ausgeprägt“ und „bestimmendes Merkmal“ bewertet. Gleichfalls „stärker ausgeprägt“ sei die konzeptionelle Kompetenz, während die geistige Kompetenz und die Kompetenz in Menschenführung „ausgeprägt“, die soziale Kompetenz „weniger ausgeprägt“ seien. Oberleutnant ... sei generell ein sehr selbstständiger und arbeitsamer Soldat, der sich voll und ganz mit dem Soldatenberuf identifiziere und private Interessen dienstlichen Erfordernissen unterordne. Er überzeuge grundsätzlich im Handeln und Auftreten durch Leistungsbereitschaft und berufliches Selbstverständnis. Mit seinem Fachwissen sei er vielseitig einsetzbar, sowohl in einem Stab als auch in einer Einsatzkompanie. Die Zusammenarbeit mit Oberleutnant ... gestalte sich stets produktiv und am Auftrag orientiert. Auch spreche er dabei von sich aus Problemfelder an. Hierbei wisse er sich jederzeit gegenüber Vorgesetzten und auch Untergebenen korrekt zu verhalten. Oberleutnant ... sei gleichzeitig auch ein Teamplayer. Er könne sich in bestehende Gemeinschaften einfügen und finde seinen Platz. Hierbei könne er auch innerhalb des Teams vermittelnd wirken. Sein Humor wirke auflockernd und ansteckend. Vor fordernden Aufgaben schrecke der Soldat in seinem Kompetenzbereich, wenn gefordert, nicht zurück. Angemessen und mit dem notwendigen Nachdruck setze der Soldat die Weisungen im Sinne des Auftrages durch. Auch neuen Aufgaben stehe Oberleutnant ... jederzeit aufgeschlossen gegenüber. Schnell durchdringe er dabei die anstehenden Sachverhalte. In Gesprächsrunden sei Oberleutnant ... ein guter Zuhörer, wisse aber auch durch sein breites Allgemeinwissen mitzureden. Er überzeuge hierbei durch klare Argumentationsführung und beharre nicht steif auf einen Standpunkt, sondern sei jederzeit offen für andere Sichtweisen. Kritik setze er sofort gewinnbringend um. Vor dem Hintergrund von Spannungen im persönlichen Umfeld, welche dem Soldaten im Beurteilungszeitraum seine Energie und Aufmerksamkeit phasenweise raubten, und mit Blick auf die gezeigten früheren Leistungen, solle diesem Offizier vor einer grundsätzlichen Bewertung hinsichtlich seiner Eignung, Leistung und Befähigung, aber auch bezüglich Kameradschaft und Potenzial des Soldaten, eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden, sich umfassend zu rehabilitieren. Vorausgesetzt Oberleutnant ... finde dabei zu seinem alten Leistungs- und Eignungsbild zurück, stehe es außer Zweifel, dass dieser noch ein beachtliches Entwicklungspotenzial sein Eigen nennen könne, welches weiter gefördert werden solle.

5 Der beurteilende Vorgesetzte hielt den Soldaten für Stabsverwendungen für „besonders gut geeignet“ und für Führungs- sowie Lehrverwendungen für „gut geeignet“.

6 Der nächsthöhere Vorgesetzte stimmte der Beurteilung und den Verwendungshinweisen zu. Oberleutnant ... sei ein offen und zielgerichtet agierender, leistungsbereiter Offizier des Militärfachlichen Dienstes, der über herausragende Fachkenntnisse sowie nachhaltig überzeugendes praktisches Geschick verfüge. Bereitwillig übernehme er auch über seinen eigenen Aufgabenbereich hinausgehende Aufträge. Er arbeite überzeugend selbstständig. Es stehe außer Frage, dass Oberleutnant ... nach Überwindung seiner persönlich schwierigen, angespannten Lage sein außerordentlich großes Leistungspotenzial zur weiteren Leistungssteigerung werde nutzen können. Aufgrund seiner gezeigten Leistungen sowie guten geistigen Anlagen empfehle er Oberleutnant ... in der Entwicklungsprognose derzeit bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive.

7 Die Sonderbeurteilung vom 14. November 2011 bewertete die Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten im Durchschnitt mit 7,55. Der Soldat habe sich in kürzester Zeit in das ...regiment ... integriert, in das für ihn bis dato unbekannte Aufgabengebiet „Lagezentrum“ eingearbeitet und überzeuge seitdem als „Leiter Lagezentrum“ mit einer auch im Vergleich „Klasse-Leistung“. Den in seiner vorigen Beurteilung 2009 noch attestierten Leistungseinbruch aufgrund seiner damals schwierigen persönlichen Lage habe er in seiner jetzigen Verwendung mehr als wett gemacht. Er habe in beeindruckender Art und Weise zu alter Leistungsstärke zurück gefunden.

8 Im Persönlichkeitsprofil wurden die funktionale Kompetenz als „bestimmendes Merkmal“, die soziale Kompetenz als „stärker ausgeprägt“, die geistige Kompetenz und die Kompetenz in Menschenführung als „ausgeprägt“ sowie die konzeptionelle Kompetenz als „weniger ausgeprägt“ bewertet. Der beurteilende Vorgesetzte beschrieb den Soldaten als äußerst leistungsstarken Offizier des Militärfachlichen Dienstes, den herausragendes Engagement, bestes praktisches Können, organisatorisches Geschick und eine tadellose Berufseinstellung auszeichnen würden. Er gehöre im Leistungsvergleich zur Spitzengruppe der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes im Regiment. Er denke stets mit und voraus und habe seinen Aufgabenbereich als „Leiter Lagezentrum“ bestens im Griff. Er agiere höchst eigenständig, ohne dabei seine Vorgesetzten zu übergehen. Er wisse immer genau, wann er den Vorgesetzten informieren und einbinden müsse. Er habe sich bisher stets auf den Soldaten verlassen und sei noch nie enttäuscht worden. Mit seiner ausgeprägten positiven Lebenseinstellung, seiner starken Kommunikationsfähigkeit, seiner Hilfsbereitschaft und dem ihm eigenen Humor sei er im Kameradenkreis gern gesehen, anerkannt und eine Bereicherung des Offizierkorps. Ein insgesamt angenehmer, verträglicher Charakter, mit dem man gerne zusammenarbeite und den er im Regiment behalten möchte. Insgesamt ein „Klasse-OffzMiIFD“ mit bestem Leistungsbild, der seinen Leistungszenit noch längst nicht erreicht habe. Potenzial bis in die Ebene A 12 sei ganz ohne Zweifel vorhanden; er sollte dahingehend zielgerichtet gefördert werden.

9 Der Vorgesetzte sah ihn für Stabsverwendungen „besonders gut geeignet“ sowie für Führungs- und Lehrverwendungen „gut geeignet“.

10 Der nächsthöhere Vorgesetzte schloss sich der Beurteilung an und sah eine Entwicklungsprognose...

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