Verordnung über die technischen Standards für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
Coming into Force | 05 Diciembre 2019 |
Record Number | BJNR195700019 |
Issue Date | 26 Noviembre 2019 |
Official Gazette Publication | BGBl I 2019, 1957 |
Fußnote
(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 94/2014 (CELEX Nr: 32014L0094) +++)
Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), der durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:
Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
- 1.
- „Wasserstofftankstelle“ eine Gasfüllanlage zum Betanken von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoff,
- 2.
- „öffentlich zugängliche Wasserstofftankstelle“ eine Wasserstofftankstelle, zu der alle Nutzer aus der Europäischen Union nichtdiskriminierend Zugang haben,
- 3.
- „Kraftfahrzeuge“ Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge.
Wasserstofftankstellen im Außenbereich, an denen gasförmiger Wasserstoff abgegeben wird, müssen der DIN EN 17127, Ausgabe September 2019
, entsprechen.
Wasserstofftankstellen müssen Betankungsalgorithmen und -ausrüstungen verwenden, die der DIN EN 17127, Ausgabe September 2019, entsprechen.
Wenn eine Kupplung für die Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff...
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