Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Coming into Force20 Octubre 2022
Record NumberBJNR092500019
CitationVerordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 4. Juli 2019 (BGBl. I S. 925)
Issue Date04 Julio 2019
Official Gazette PublicationBGBl I 2019, 925

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.7.2019 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

(1) Die vom 1. Oktober 2016 bis zum Ablauf des 30. September 2023 von der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:



Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Berufsfachschule für das Holz
und Elfenbein verarbeitende Handwerk
in Michelstadt:
Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als Tischler/in Tischler und Tischlerin im Gewerbe Anlage A Nummer 27 „Tischler“ der Handwerksordnung

(2) Die vom 1. Oktober 2016 bis zum Ablauf des 30. September 2026 von der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:



...
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Berufsfachschule für das Holz
und Elfenbein verarbeitende Handwerk
in Michelstadt:
Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in)

Fachrichtungen

– Drechseln

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