Beschluss vom 01.12.2022 - BVerwG 7 B 18.22
Jurisdiction | Germany |
Judgment Date | 01 Diciembre 2022 |
Neutral Citation | BVerwG 7 B 18.22 |
ECLI | DE:BVerwG:2022:011222B7B18.22.0 |
Record Number | 011222B7B18.22.0 |
Registration Date | 12 Enero 2023 |
Subject Matter | Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
Citation | BVerwG, Beschluss vom 01.12.2022 - 7 B 18.22 - |
BVerwG 7 B 18.22
- OVG Berlin-Brandenburg - 28.04.2022 - AZ: 11 A 18/20
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 1. Dezember 2022
durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Korbmacher und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Löffelbein und Dr. Wöckel
beschlossen:
- Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2022 wird zurückgewiesen
- Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
- Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt
1 Die auf die Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
2 1. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beigeladenen beigemessene grundsätzliche Bedeutung.
3 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob
"für Abfalllagerungs- bzw. Abfallbehandlungsanlagen durch (verhaltensbezogene) Auflagen/Nebenbestimmungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid sichergestellt werden [kann], dass sie als atypische - mithin nicht erheblich störende - Anlagen auch in einem Gewerbegebiet zulässig sind",
war für das Oberverwaltungsgericht nicht entscheidungserheblich. Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 9 B 20.17 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 52 Rn. 9 m. w. N.). Das Oberverwaltungsgericht hat zur Beurteilung der Gebietsverträglichkeit der Abfalllagerungs- und Abfallbehandlungsanlage der Beigeladenen in einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22 S. 13 f.) darauf abgehoben, ob trotz eines anlagentypischen Gefährdungspotenzials, das in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit zum Ausdruck komme, bauplanungsrechtlich ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotenzial ausnahmsweise nicht unterstellt werden könne, weil die Anlage...
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