Beschluss vom 11.02.2021 - BVerwG 2 WDB 10.20

Judgment Date11 Febrero 2021
ECLIDE:BVerwG:2021:110221B2WDB10.20.0
Neutral CitationBVerwG 2 WDB 10.20
CitationBVerwG, Beschluss vom 11.02.2021 - 2 WDB 10.20
Record Number110221B2WDB10.20.0
Registration Date07 Abril 2021
Subject MatterVorlagen und Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 2 WDB 10.20

In der Disziplinarsache hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Henke
am 11. Februar 2021 beschlossen:

  1. Auf den Antrag des Soldaten wird der Bescheid des Kommandeurs ... vom 8. Oktober 2020 aufgehoben, soweit darin der Antrag des Soldaten auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltungsanordnung abgelehnt wurde.
  2. Der Bescheid des Kommandeurs ... vom 10. Februar 2014 wird aufgehoben, soweit darin der Soldat vorläufig des Dienstes enthoben wurde und für die Zeit ab 4. September 2020 die Einbehaltung der Hälfte seiner Dienstbezüge angeordnet wurde.
Gründe I

1 Das Verfahren betrifft eine vorläufige Dienstenthebung und eine teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen.

2 Der ... geborene Antragsteller ist seit 2009 Zeitsoldat, seit 2013 im Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten. Seine Dienstzeit endet mit Ablauf des 31. März 2021. Der Kommandeur der ... leitete gegen ihn wegen des Verdachts der wiederholten gefährlichen Körperverletzung und entwürdigenden Behandlung eines Kameraden, des Gefreiten ..., mit Verfügung vom 10. Februar 2014 ein gerichtliches Disziplinarverfahren ein. Zugleich ordnete er eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung der Hälfte der Dienstbezüge des Soldaten an. Mit Bescheid vom 28. April 2014 lehnte er dessen Antrag auf Aufhebung der genannten Nebenentscheidungen ab.

3 Die Wehrdisziplinaranwaltschaft schuldigte den Soldaten am 22. Dezember 2016 beim Truppendienstgericht eines aus zahlreichen Einzeltaten zum Nachteil des Gefreiten ... bestehenden Dienstvergehens an. Mit Nachtragsanschuldigungsschrift vom 3. Juli 2020 legte sie ihm weitere gegen den Gefreiten ... gerichtete Taten zur Last.

4 Das Truppendienstgericht hat den Soldaten mit Urteil vom 22. Juli 2020 in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten herabgesetzt. Es hat die Anschuldigungen teilweise ausgeklammert und teilweise als nicht erwiesen angesehen. Aufgrund der Aussagen des als glaubwürdig angesehenen Zeugen Gefreiter ... stehe aber fest, dass der Soldat diesen zumindest mehrere Minuten durch Umwickeln der Arme und Beine mit Klebeband gefesselt habe, ihm "zur Bestrafung" vier Tackernadeln in den Oberschenkel geschossen habe, ihm einen "leicht schmerzhaften" Schlag mit der Feldmütze durch dessen Gesicht verpasst habe und ihn aufgefordert habe, einen Meldeblockzettel zu essen, wobei Letzteres eine dienstrechtlich nicht relevante Taktlosigkeit sei.

5 Der Soldat und die Wehrdisziplinaranwaltschaft haben gegen das Urteil jeweils unbeschränkt Berufung eingelegt (BVerwG 2 WD 27.20 ).

6 Der Soldat hat am 4. September 2020 beim Kommandeur ... unter Verweis auf das truppendienstgerichtliche Urteil beantragt, die in der Einleitungsverfügung getroffenen Nebenentscheidungen aufzuheben. Dieser hat den Antrag mit Bescheid vom 8. Oktober 2020 abgelehnt, weil im Berufungsverfahren die Verhängung der Höchstmaßnahme zu erwarten sei.

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT