Beschluss vom 12.10.2022 - BVerwG 2 WNB 3.22

JurisdictionGermany
Judgment Date12 Octubre 2022
Neutral CitationBVerwG 2 WNB 3.22
ECLIDE:BVerwG:2022:121022B2WNB3.22.0
Record Number121022B2WNB3.22.0
Registration Date10 Enero 2023
Subject MatterVorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten
CourtDas Bundesverwaltungsgericht
CitationBVerwG, Beschluss vom 12.10.2022 - 2 WNB 3.22 -

BVerwG 2 WNB 3.22

  • TDG Süd 8. Kammer - 25.02.2022 - AZ: S 8 BLc 3/21 und S 8 RL 1/22

In der Disziplinarsache hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Burmeister und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Henke
am 12. Oktober 2022 beschlossen:

  1. Die Beschwerde des früheren Soldaten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 25. Februar 2022 wird zurückgewiesen
  2. Der frühere Soldat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
Gründe I

1 Die Nichtzulassungsbeschwerde richtet sich gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer Disziplinarbuße.

2 Im August 2021 ließ der Kompaniechef des früheren Soldaten im Rahmen der politischen Bildung Informationsplakate über die Wahlprogramme der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD erstellen und im Flur des Kompaniegebäudes aufhängen. In seiner Funktion als Feldjäger vom Dienst klebte er in der Nacht vom 12. August 2021 Zeitungsartikel und Internet-Memes auf die Plakate über die Programme der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Weiter brachte er im Arbeitsraum ... an einer Pinnwand zwei Bilder an. Das erste Bild enthielt die Überschrift "Wanted", ein Foto eines US-Generals mit der Aussage: "No Mandatory Vaccinations for My Marines" sowie den Aufdruck "Einen deutschen General wie diesen". Daneben versetzt, mit einem Pfeil zu dem ersten Ausdruck, ein Bild: "Welche Wörter suchen wir?", das ein anatomisches Rückgrat sowie zwei im Bereich des Beckens dargestellte Eier zeigte. Wegen der Veränderungen der Informationsplakate und der im Arbeitsraum aufgehängten Bilder verhängte der Kompaniechef gegen den früheren Soldaten am 14. September 2021 eine Disziplinarbuße in Höhe von 2 000 €.

3 Seine Beschwerde wurde mit Bescheid vom 4. Oktober 2021 als unbegründet zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde begründete er im Wesentlichen damit, dass er die Plakate nicht beschädigt, sondern nur ergänzt habe. Er habe damit aktiv zur politischen Bildung seiner Kameraden beigetragen. Im Rahmen der politischen Bildung sei es ihm als Staatsbürger in Uniform erlaubt, sich politisch zu äußern.

4 Mit Beschluss vom 25. Februar 2022, dem Beschwerdeführer am 7. März 2022...

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