Bundesverfassungsgericht
- 2 BvR 67/98 -
über
die Verfassungsbeschwerde
des pakistanischen Staatsangehörigen A...,
Hermannstraße 38, Frankfurt am Main -
gegen | den Beschluß des
Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1997 - A 4 S 276/97 - |
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die
Richter Sommer,
Jentsch,
Hassemer
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 26. Januar 1998 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Einstellung eines Gerichtsverfahrens mit der Begründung, die Klage gelte wegen Nichtbetreibens im Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung gemäß § 81 Satz 1 AsylVfG als zurückgenommen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht jedenfalls der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 81, 22 ). Dieser fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung oder Verletzung grundrechtsgleicher Rechte zu erwirken. Dieser Verpflichtung ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen.
Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, daß das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 8. Dezember 1997 - A 4 S 276/97 - das Verfahren eingestellt hat, weil die Klage gemäß § 81 Satz 1 AsylVfG als zurückgenommen gelte. Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß vom 9. Februar 1994 - 2 BvR 21/94 - (nur in JURIS veröffentlicht) und seitdem in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, daß der Beschwerdeführer einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - hier beim Oberverwaltungsgericht - stellt (vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG 1992, Loseblatt, Stand: November 1997, II-§ 81 Rn. 172 ff.). Über diesen Antrag wird das Sächsische...