Gerichtsbescheid vom 01.04.2003 - BVerwG 4 A 7.02

Judgment Date01 Abril 2003
ECLIDE:BVerwG:2003:010403G4A7.02.0
Neutral CitationBVerwG 4 A 7.02
CitationBVerwG, Gerichtsbescheid vom 01.04.2003 - 4 A 7.02
Record Number010403G4A7.02.0
Registration Date22 Enero 2013
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 4 A 7.02

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 1. April 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. L e m m e l , H a l a m a , Prof. Dr. R o j a h n und Dr. J a n n a s c h
für Recht erkannt:

  1. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Klageverfahren eingestellt.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren bis zur Klagerücknahme auf 500 000 €, danach auf 250 000 € festgesetzt.

Gründe

I
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dessau vom 28. Februar 2002 für den Ausbau der Bundesautobahn A 9 Berlin - München im Bereich der Anschlussstelle Halle sowie den Bau der B 100 Ortsumgehung Brehna
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft die Verbreiterung und Grunderneuerung der Bundesautobahn A 9, die Neuerrichtung der Anschlussstelle Halle, die nach Norden verlegt wird, sowie den vierspurigen Neubau der B 100 (Halle - Bitterfeld) als nördliche Umfahrung von Brehna
Die Klägerin ist Eigentümerin einer größeren Grundstücksfläche, auf der sich ein Einkaufs- und Gewerbezentrum befindet. Dieses konnte bisher von der Anschlussstelle Halle über die B 100 (alt) unmittelbar angefahren werden, während die Zufahrt künftig nur über die B 100 (neu) und eine neu zu errichtende etwa 1 200 m lange Straße (Planstraße A) möglich ist
Sie hat am 17. April 2002 Klage erhoben und am 22. April 2002 beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen. Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 11. Juni 2002 - BVerwG 4 VR 4.02 - abgelehnt
Im Erörterungstermin vor dem Berichterstatter am 26. März 2003 hat die Klägerin nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage erklärt, sie beantrage nur noch
den Beklagten unter teilweiser Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Dessau vom 28. Februar 2002 zu verpflichten, den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Februar 2002 dahingehend...

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