Instagram: Netzdg Transparenzbericht - Meta Platforms Ireland LimitedDublin
Published date | 31 Enero 2023 |
Section | Verschiedene Bekanntmachungen |
Issuer | Meta Platforms Ireland LimitedDublin |
Meta Platforms Ireland Limited
NetzDG Transparenzbericht
Januar 2023
1. |
ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN Allgemeine Ausführungen dazu, welche Anstrengungen der Anbieter des sozialen Netzwerks unternimmt, um strafbare Handlungen auf den Plattformen zu unterbinden. Meta Platforms Ireland Limited, welche das soziale Netzwerk Instagram für Nutzer*innen in Deutschland bereitstellt, möchte eine sichere Plattform bieten, der die Menschen vertrauen und auf der sie sich frei äußern können. Dabei erlauben wir Nutzer*innen jedoch nicht, Inhalte zu posten, die rechtswidrig sind oder zu kriminellem Verhalten anregen. Auch jegliche Art von Bullying oder Belästigung ist nicht gestattet. Um diese Balance zu halten, nutzen wir einen vielschichtigen Ansatz zur Bekämpfung potenziell strafbarer Handlungen bzw. schädlicher Aktivitäten auf der Instagram-Plattform. Zum einen haben wir weltweit gültige Gemeinschaftsrichtlinien definiert, die festlegen, was auf Instagram zulässig ist und was nicht, und die in vielen Fällen abdecken, was gemäß deutschem Recht rechtswidrig ist. Diese Richtlinien gelten für Inhalte auf der ganzen Welt und sind von entscheidender Bedeutung für den Schutz der freien Meinungsäußerung sowie der persönlichen Sicherheit auf Instagram. Unsere Gemeinschaftsrichtlinien verbieten eine Vielzahl von anstößigen bzw. schädlichen Inhalten, zum Beispiel Inhalte, die:
Die Gemeinschaftsrichtlinien1 werden durch ein globales Team erstellt, dessen Mitglieder eine Vielzahl unterschiedlicher Fachgebiete abdecken. Dazu gehören Expert*innen in den Bereichen Kindersicherheit, Hassrede und Terrorismus. Dieses Team wird regelmäßig von externen Expert*innen und Organisationen beraten, um eine Balance aus unterschiedlichen Sichtweisen zu den Themen Meinungsfreiheit und Sicherheit zu wahren und die Auswirkungen unserer Richtlinien auf verschiedene Personengruppen weltweit besser zu verstehen. Unsere Prüfer*innen setzen diese Standards mithilfe umfassender Richtlinien durch, die sicherstellen, dass die Entscheidungen so konsistent wie möglich getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Gemeinschaftsrichtlinien-Meldung nicht dazu führt, dass wir den Inhalt einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Wir prüfen entsprechend der Gemeinschaftsrichtlinien-Meldung eine Verletzung unserer Gemeinschaftsrichtlinien. Wir stellen separate Meldemechanismen bereit, mit denen Nutzer*innen Inhalte melden können, die ihrer Ansicht nach gegen nationales Recht verstoßen (siehe dazu nachfolgend im Detail). Angemeldete Instagram-Nutzer*innen können Verstöße gegen die Gemeinschaftsrichtlinien auf verschiedene Arten melden, u. a. über ein Auswahlmenü, das zu jedem Inhalt angezeigt wird. Wir prüfen Inhalte (automatisiert oder manuell), die über diese Tools gemeldet werden, um festzustellen, ob die gemeldeten Inhalte gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen. Wenn dies der Fall ist, entfernen wir den gemeldeten Inhalt. Darüber hinaus setzen wir Technologie ein, um dabei zu helfen, potenziell gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoßende Inhalte zu erkennen, bevor Menschen diese sehen und uns melden (siehe Abschnitt 2 für Details hierzu). Zum anderen stellen wir verschiedene Möglichkeiten bereit, mit denen Personen Inhalte melden können, die nach ihrer Ansicht gegen nationales Recht verstoßen. Wenn uns ein Inhalt auf Instagram wegen Verstoßes gegen deutsches Recht gemeldet wird, er aber nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien verstößt, können wir den Zugang zu dem Inhalt in Deutschland sperren. Personen in Deutschland können verschiedene Kanäle zur Meldung vermeintlicher Verstöße gegen deutsches Recht nutzen, so zum Beispiel:
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2. |
VERFAHREN ZUR AUTOMATISIERTEN ERKENNUNG VON INHALTEN, DIE ENTFERNT ODER GESPERRT WERDEN SOLLEN Art, Grundzüge der Funktionsweise und Reichweite von gegebenenfalls eingesetzten Verfahren zur automatisierten Erkennung von Inhalten, die entfernt oder gesperrt werden sollen, einschließlich allgemeiner Angaben zu verwendeten Trainingsdaten und zu der Überprüfung der Ergebnisse dieser Verfahren durch den Anbieter, sowie Angaben darüber, inwieweit Kreise der Wissenschaft und Forschung bei der Auswertung dieser Verfahren unterstützt werden und diesen zu diesem Zweck Zugang zu Informationen des Anbieters gewährt wurde. 2A. ART, FUNKTIONSWEISE UND REICHWEITE DER AUTOMATISIERTEN ERKENNUNG VON INHALTEN, DIE ENTFERNT ODER GESPERRT WERDEN SOLLEN Zur Durchsetzung unserer Gemeinschaftsrichtlinien setzen wir eine Kombination aus menschlicher Prüfung und Technologie ein (siehe schon Abschnitt 1). Jeden Tag entfernen wir Millionen von unzulässigen Inhalten und Konten von Facebook und Instagram. In den meisten Fällen geschieht dies automatisch mithilfe von Technologie wie künstlicher Intelligenz, die im Hintergrund arbeitet, um Inhalte zu erkennen und zu entfernen, die gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen. In anderen Fällen wählt unsere Technologie Inhalte für eine menschliche Überprüfung aus. Unsere Review-Teams prüfen eine Mischung aus den in Abschnitt 1 beschriebenen Nutzer*innen-Meldungen und Beiträgen, die von unseren Systemen künstlicher Intelligenz identifiziert wurden. Ferner unterstützt unsere Technologie die Review-Teams auch, die kritischsten zu prüfenden Inhalte nach Schweregrad, Viralität und Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes zu priorisieren. Unsere Prüfsysteme verwenden Technologien, um Inhalte mit hohem Schweregrad, die Schaden abseits des Internets anrichten können (etwa Beiträge im Zusammenhang mit Terrorismus und Selbstmord), sowie virale Inhalte, die sich schnell verbreiten und eine große Reichweite haben könnten, zu priorisieren, um so viel Schaden wie möglich zu verhindern. Unsere Technologie ist darauf ausgerichtet, Verstöße gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien zu erkennen. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG unmittelbar zu erkennen, auch wenn es selbstverständlich Überschneidungen zwischen unzulässigen Inhalten im Sinne unserer Gemeinschaftsrichtlinien und rechtswidrigen Inhalten im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG gibt (z. B. im Bereich der Hassrede). Zur Erkennung von Verstößen gegen die Gemeinschaftsrichtlinien werden in erster Linie drei Techniken eingesetzt.
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