Urteil Nr. 2 BGs 147/13 des Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, 16-05-2013

Docket Number2 BGs 147/13
Date16 Mayo 2013
CourtErmittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter
2 BGs 147/13
2 BJs 125/11-1 BESCHLUSS
vom
16. Mai 2013
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
...
wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland gemäß §§ 129a, 129b StGB u. a.
hier: Anträge auf gerichtliche Überprüfung nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO
1. Auf Antrag von Rechtsanwalt R. wird festgestellt, dass der
Vollzug der mit Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundes-
gerichtshofs vom 6. Dezember 2011 - 2 BGs 660/11 - ange-
ordneten Überwachung des Telefonanschlusses des Beschul-
digten mit der Rufnummer (1) ... insoweit rechtswidrig
war, als die Aufzeichnungen der Gespräche am 12. Dezember
2011 ab 18:02:03 Uhr mit dem Anschluss (2) ... und ab
18:54:47 Uhr mit dem Anschluss (3) ... nicht spätes-
tens mit Ablauf des 28. Februar 2012 gelöscht worden sind.

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