Urteil Nr. 3 StR 597/99 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 26-04-2000

Docket Number3 StR 597/99
Date26 Abril 2000
Court3. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 597/99
vom
26. April 2000
in der Strafsache
gegen
wegen Brandstiftung u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2000 beschlossen:
Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbe-
schlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf
Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt:
"... nur fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...".
Kutzer Rissing-van Saan Miebach
Winkler Pfister

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