Urteil Nr. 3 StR 332/10 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 13-01-2011
Date | 13 Enero 2011 |
Docket Number | 3 StR 332/10 |
Court | 3. Strafsenat |
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
3 StR 332/10
vom
13. Januar 2011
Nachschlagewerk: ja
BGHSt: ja
Veröffentlichung: ja
__________________________________
StPO § 100g, TKG §§ 113a, 113b
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08 u.a.) hat
der Erhebung von Telekommunikationsdaten und deren Übermittlung zum Zweck der
Strafverfolgung während der Geltungsdauer und nach Maßgabe der einstweiligen
Anordnung vom 11. März 2008 nicht nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen.
Die Verwendung solcher Daten im Strafverfahren durch ihre Einführung in die Haupt-
verhandlung und Verwertung im Rahmen der Urteilsfindung bleibt auch nach dem 2.
März 2010 rechtmäßig.
BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 332/10 - LG Hannover
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in der Strafsache
gegen
wegen schwerer Brandstiftung
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