Urteil Nr. 3 StR 94/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 02-05-2023
ECLI | ECLI:DE:BGH:2023:020523B3STR94.23.0 |
Date | 02 Mayo 2023 |
Docket Number | 3 StR 94/23 |
Court | 3. Strafsenat |
ECLI:DE:BGH:2023:020523B3STR94.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 94/23
vom
2. Mai 2023
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 2. Mai 2023 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Koblenz vom 7. Dezember 2022 wird als unbegründet verworfen, da die
Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2
StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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Urteil Nr. 3 StR 282/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 31-10-2023
...dem die Schriftsätze übersendenden Rechtsanwalt um dessen Vertreter gemäß §§ 53 f. BRAO han-delt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 3 StR 94/23, juris). II. Die Revisionen haben in der Sache weitgehend Erfolg. 1. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Ange-klagte ......
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Urteil Nr. 3 StR 282/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 31-10-2023
...dem die Schriftsätze übersendenden Rechtsanwalt um dessen Vertreter gemäß §§ 53 f. BRAO han-delt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 3 StR 94/23, juris). II. Die Revisionen haben in der Sache weitgehend Erfolg. 1. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Ange-klagte ......