Urteil Nr. 6 StR 179/23 des 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 29-11-2023

Date29 Noviembre 2023
Docket Number6 StR 179/23
CourtDer Bundesgerichtshof (Deutschland)
BGHSt : ja
BGHR : nein
Nachschlagewerk: ja
Veröffentlichung : ja
StGB § 30 Abs. 2 Variante 3 Alt. 2
1. Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Vari-
ante 3 Alt. 2 StGB) setzt eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung
von mindestens zwei Personen voraus, gemeinschaftlich einen Dritten zur
Begehung eines bestimmten Verbrechens anzustiften.
2. Der Verwirklichung steht nicht stets entgegen, dass im Zeitpunkt der Über-
einkunft die Person des präsumtiven Täters noch nicht feststeht und unklar
ist, ob überhaupt ein solcher gefunden und bestimmt werden kann.
BGH, Urteil vom 29. November 2023 6 StR 179/23
LG Magdeburg

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