Urteil Nr. AK 25/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 11-07-2023
ECLI | ECLI:DE:BGH:2023:110723BAK25.23.0 |
Date | 11 Julio 2023 |
Docket Number | AK 25/23 |
Court | 3. Strafsenat |
ECLI:DE:BGH:2023:110723BAK25.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AK 25/23
vom
11. Juli 2023
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als
Rädelsführer u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschuldigten
und seiner Verteidiger am 11. Juli 2023 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesge-
richtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allge-
meinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
Gründe:
I.
Der Beschuldigte ist am 7. Dezember 2022 aufgrund des Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022 (1 BGs
834/22) festgenommen worden und befindet sich seither ununterbrochen in Un-
tersuchungshaft.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, der Beschuldigte habe sich
seit spätestens November 2021 in Ba. , N. und andernorts
als Rädelsführer mitgliedschaftlich an einer Vereinigung beteiligt, deren Zwecke
oder Tätigkeit auf die Begehung von Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212
StGB.
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